Schuch: "Rheinland-Pfalz muss endlich Rechtssicherheit schaffen".
Mainz/Brüssel – Der NABU hat die heutige Entscheidung der EU-Kommission begrüßt, wegen der immer noch unzureichenden Ausweisung von EG-Vogelschutzgebieten in Deutschland den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen. Das Verfahren 2001/5117 geht auf eine Beschwerde des NABU zurück, der detailliert nachgewiesen hatte, dass mehr als die Hälfte der Bundesländer ihre Verpflichtungen immer noch nicht vollständig erfüllt haben. Bereits im Jahr 1979 hatten sich die Mitgliedstaaten der EG mit der einstimmig verabschiedeten EG-Vogelschutzrichtlinie verpflichtet, die für bedrohte Vogelarten wichtigsten Schutzgebiete auszuweisen. Dies sollte eigentlich bis 1981 abgeschlossen sein. „In Rheinland-Pfalz ist die Ausweisung von EU-Vogelschutzgebieten bis heute nicht hinreichend erfolgt“, sagte der rheinland-pfälzscihe NABU-Vorsitzende Siegfried Schuch. Dies zeige die gemeinsame Analyse der rheinland-pfälzischen Naturschutzverbände BUND, GNOR und NABU eindeutig auf (gemeinsame Presseerklärung der Verbände vom 26. Juni 2007).
Laut Klageschrift der EU-Kommission haben vor allem Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Baden-Württemberg ihre Pflichten immer noch nicht erfüllt, während andere Länder wie z.B. Brandenburg und Sachsen in den letzten Jahren etliche Vogelschutzgebiete nachgemeldet haben. „Wer aus vermeintlicher Rücksichtnahme auf Landwirtschaft, Straßenbau oder Industrie die Ausweisung der Gebiete blockiert, hat die Richtlinie und die bisherigen Urteile des EuGH immer noch nicht verstanden“, so Schuch. Erst die Ausweisung der Schutzgebiete für das Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ schaffe Planungs- und Rechtssicherheit für Landnutzer, Kommunen und Industrie.
„Deutschland hat sich verpflichtet, EU-Recht umzusetzen und das Artensterben bis zum Jahr 2010 zu stoppen. Die bisherigen Analysen zeigen deutlich, dass „Natura 2000“ mit den Vogelschutz- und FFH-Gebieten dazu einen entscheidenden Beitrag liefert - ohne die wirtschaftliche Entwicklung zu verhindern“, so der NABU-Vorsitzende.
Gerade im Vorfeld der UN-Vertragsstaatenkonferenz der „Konvention über biologische Vielfalt“ (CBD) im Mai 2008 in Bonn muss Deutschland seinen Beitrag zur Erhaltung der bedrohten Vogelarten leisten. Dazu müssten in Rheinland-Pfalz die wichtigsten Lebensräume für Rotmilan, Schwarzstorch, Rauhfußkauz, Steinschmätzer und Eisvogel als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen werden. „Wer dies nicht tut, darf sich nicht wundern, wenn er von der EU-Kommission vor dem EuGH verklagt wird“.
Zur Abwendung dieser Klage bieten die rheinland-pfälzischen Naturschutzverbände BUND, GNOR und NABU dem Land Rheinland-Pfalz ihre Gesprächsbereitschaft an.
Donnerstag, 28. Juni 2007
EU klagt gegen Deutschland wegen unzureichender Ausweisung von Vogelschutzgebieten
Stichworte:
EG-Vogelschutzrichtlinie,
Natura 2000,
Vogelschutzgebiete
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