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Mittwoch, 24. Juni 2009

Den Stromtod von Vögeln an Mittelspannungsleitungen verringern – ein Arbeitsfeld der Aktion Pfalzstorch

Aktion Pfalzstorch e.V.

Der Stromschlag stellt immer noch ein großes Problem beim Vogelschutz dar. Die Gefahr für die Tiere steigt mit der Körpergröße und der Geselligkeit. Durch Stromtod gefährdet sind daher vor allem Vögel, die zusammen auf den Masten übernachten wie der Weißstorch und der Schwarzstorch sowie die Greifvögel, die einen Ansitz für ihre Nahrungssuche brauchen. Dabei gilt es vor allem die Altmasten der Mittelspannungsleitungen zu sichern. Unsere normalen Hausleitungen sind für die Vögel ohne Gefahr.


Im Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet der § 53 die Stromnetzbetreiber, bis 2012 an allen bestehenden Masten Sicherungsmaßnahmen gegen Stromschlag durchzuführen. Neue Masten sind von Anfang an so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind. Aber wie macht man das und wo fängt man an? Hier ist Wissen dringend gefragt.


Treffen im Storchenzentrum zur Umsetzung des § 53

Um den Stromversorgern Hinweise zu geben, wo vorrangig die Sicherungsmaßnahmen umgesetzt werden müssen, trafen sich kürzlich die Avifaunisten der Region (DÜW, SÜW und der kreisfreien Städte) mit der zuständigen Fachbehörde, der Staatlichen Vogelschutzwarte Frankfurt, im Storchenzentrum Bornheim.

Prof. Dr. Karl Keilen, Vorsitzender der Aktion Pfalzstorch, begrüßte die Gäste und betonte die Bedeutung von Maßnahmen zum Schutz gegen den Stromtod für den Vogelschutz.

Herr Hormann von der Vogelschutzwarte stellte die für Gesamt-Rheinland-Pfalz geplante Vereinbarung des Umweltministeriums mit den Stromnetzbetreibern zum Vogelschutz an Freileitungen vor. In dieser von den rheinland-pfälzischen Natur- und Vogelschutzverbänden, damit auch der Aktion Pfalzstorch unterstützten Vereinbarung soll geregelt werden, in welchen Bereichen die Strommasten vorrangig gesichert werden müssen. Die in diesem Projekt mitarbeitenden Naturschutz- und Vogelschutzverbände und damit auch die Aktion Pfalzstorch werden ihr Wissen hierzu einbringen und die ihnen bekannten Brutstandorte und die besonders stark genutzten Lebens- und Ruheräume der vom Stromtod besonders betroffenen Arten in topographische Karten eintragen und diese der Vogelschutzwarte zur Verfügung stellen. Diese Karten sollen für die Stromversorger künftig die Grundlage für die zeitliche und räumliche Umsetzung der Mastsicherung sein.

Kampf gegen den Vogelstromtod: ein zentrales Arbeitsfeld der Aktion PfalzStorch
Für die Aktion Pfalzstorch, vor allem in der Person des 2. Vorsitzenden Dr. Michael Fangrath, ist die Sicherung der Stromleitungen ein zentrales Handlungsfeld. Welche Sicherungsmaßnahmen wirksam sind, das wird von Dr. Fangrath an Mastattrappen in der Storchenscheune und in der Praxis unter Freilandbedingungen dokumentiert.

Klickbild: Die Störche in der Pflegestation sind seit vielen Monaten in ein sehr umfangreiches Programm zum Test von Vogelschutzarmaturen eingebunden. Die Wirksamkeit der verschiedenen Armaturen wird mit Video und Foto dokumentiert und wissenschaftlich ausgewertet.

Zusammen mit den Pfalzwerken als dem regionalen Netzbetreiber konnte die Aktion Pfalzstorch schon zahlreiche Schutzmaßnahmen in der Region zur Umsetzung bringen, etliche von ihnen mit Pilotprojektcharakter.

Für Hinweise auf Fälle von Stromtod von Störchen, Milanen, Uhu, Wanderfalken, Fischadlern und sonstigen bedrohten Vogelarten mit Angabe des konkreten Strommastes ist die Aktion Pfalzstorch dankbar. Hinweise bitte per Mail an storchenzentrum@pfalzstorch.de.

Mit entsprechenden Meldungen unterstützen Sie die Aktion Pfalzstorch, das Überleben und den Erhalt von bedrohten Arten zu sichern!

Samstag, 9. Februar 2008

Buchempfehlung: „Stromtod von Vögeln“ (Neuerscheinung Januar 2008)



"Stromtod von Vögeln"
Hauptverfasser: Dieter Haas und Bernd Schürenberg; 302 Seiten
Bestellung über: www.BirdsAndPowerlines.org/
Preis: 22,80 €+ Versandkosten 1,70 €


Beim Weißstorch sind Unfälle an unzureichend gesicherten Mittelspannungs-Freileitungen mit großem Abstand weiterhin die häufigste Todesursache, auch bei uns in der Pfalz.

Wir wollen deshalb auf diese äußerst wichtige Buch-Neuerscheinung hinweisen. Zahlreiche Verfasser, die zum Teil schon seit vielen Jahrzehnten intensiv mit der Materie befasst sind, machen das Buch zum neuen Referenzwerk im deutschsprachigen Raum.

In die Publikation sind alle neuen Erkenntnisse zum Vogel-Stromtod und ihre konstruktiven Ursachen am Mast eingeflossen. So wird z.B. ausführlich auf die besonders hohe Gefährlichkeit von doppelten Abspannisolatoren mit Verbindungsstück hingewiesen, eine Konstruktion, an der auch in Rheinland-Pfalz seit Beginn der Wiederansiedelung schon sehr viele Weißstorch-Todesfälle zu beklagen sind. Auch Uhus und andere Großvögel kommen an diesem Bauteil regelmäßig ums Leben. Dass von doppelten Abspannisolatoren eine besonders hohe Gefahr ausgeht, ist durch die vielen klar belegten Todesfälle mittlerweile absolut eindeutig.

Ebenso wird im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz § 53 klar hervorgehoben: "Bei neu aufzustellenden Masten muss der Vogelschutz konstruktiv durch die Anordnung der Isolatoren gewährleistet sein, er darf also nicht durch Hilfskonstruktionen wie Abweiser, Sitzbretter, Abdeckhauben u.ä. erreicht werden. Hilfsvorrichtungen gewährleisten keinen absoluten Schutz und erreichen nicht die Lebensdauer der Masten von ca. 50 Jahren. Fallen die Hilfsvorrichtungen ab, ist die Schutzwirkung aufgehoben. Bei konstruktiven Lösungen ist ein solcher Verlust der Schutzwirkung nicht möglich."


Jeder, der sich zum Thema Vogelstromtod umfassend weiterbilden möchte, muss dieses Buch gelesen haben!

Mittwoch, 7. März 2007

Vogelschutz an Energiefreileitungen

Bundesnaturschutzgesetz § 53: der genaue Wortlaut

1 Zum Schutz von Vogelarten sind neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind.

2 An bestehenden Masten und technischen Bauteilen von Mittelspannungsleitungen mit hoher Gefährdung von Vögeln sind innerhalb von zehn Jahren die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung gegen Stromschlag durchzuführen.

3 Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die Oberleitungsanlagen der Bahn.

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Zusatzinfo von einem Mitglied der BAG Stromtod:

Die Vorschrift aus dem Bundesnaturschutzgesetz gilt auch für sämtliche Zubringerleitungen der Bahn. Die Fahrleitungsmasten wurden zunächst ausgenommen, um eine europäische Lösung abzuwarten (Dr. jur. Elisabeth Mayr). Nach den von Deutschland unterzeichneten internationalen Abkommen (Bonner Konvention von 2002 und Berner Konvention von 2004) ist die Bahn aber verpflichtet, Belange des Vogelschutzes überall konstruktiv zu berücksichtigen.


Siehe auch Blogeintrag
=> Hessen: Vereinbarung gegen den Stromtod